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Jugendförderung | Drucken |
Geschrieben von Younos Rezay Moosavi   
Sonntag, 14. März 2010

JUGENDARBEIT ZAHLT SICH AUS - JETZT BONUSPUNKTE SICHERN!!!!

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Grundgedanke:

Die Jugendarbeit der Vereine im Squashverband Niedersachsen soll sich zukünftig
wieder „Auszahlen". Ziel ist es, den Spielbetrieb sowie die Jugendarbeit in
Niedersachsen wieder attraktiver zu gestalten und auszubauen, damit auch
weiterhin für den Nachwuchs im Squashsport gesorgt wird.

§1 - Budget Jugendförderung

Das jährliche Budget wird seitens des Vorstandes bei Erstellung der jährlichen
Etatplanung berücksichtigt.

§2 - Teilnahme

Alle angehörigen Squashvereine des Landesverbandes Niedersachsen können sich
jederzeit im Laufe eines Kalenderjahres für das Jugendförderungsprogramm unter
Nennung des Jugendwartes sowie der aktuellen Anzahl der Jugendlichen anmelden.

§3 - Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt unter Anerkennung dieser Ordnung zur Jugendförderung im
Squashverband Niedersachsen e.V. an die Geschäftsstelle - siehe Anlage I.

§3 - Ermittelung des Förderbetrages

Jeder Verein, der am Jugendförderprogramm des Squashverbandes Niedersachsen
e.V. teilnimmt und angemeldet ist, erhält für die Teilnahme am Jugendspielbetrieb
Bonuspunkte gemäß §4. Am Jahresende werden alle Bonuspunkte der
teilnehmenden Vereine addiert und prozentual ins Verhältnis gesetzt. Der
prozentuale Anteil eines Vereins an den Gesamtpunkten, entspricht dann dem
auszuzahlenden Förderbeitrag - siehe Beispiel Anlage II.

§4 - Bonuspunkte

Die Vergabe der Bonuspunkte an die teilnehmenden Vereine erfolgt nach folgenden Kriterien:

4.1 Teilnahme an Jugendturnier: 1 Punkt pro Jugendlicher
4.2 Meldung einer Jugendmannschaft: 5 Punkte pro Mannschaft

4.3 Ausrichtung eines Jugendranglistenturniers: 10 Punkte pro Turnier
4.4 Ausrichtung der Jugendeinzelmeisterschaf t: 15 Punkte

§5 Verwendung der Fördergelder

Die seitens des Squashverbandes Niedersachsen ausgezahlten Förderbeträge sind
ausschließlich zur Förderung der Jugendarbeit seitens der Vereine zu verwenden.

$6 - Vorbehalt der Auszahlung

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt vorbehaltlich der Verwendung gemäß §5
der Jugendförderung Squashverband Niedersachsen e.V. Auf Nachfrage des
Squashverbandes Niedersachsen e.V. sind seitens der beteiligten Vereine
entsprechende Nachweise über die Verwendung der Gelder zu erbringen. Sollte
dieses nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, ist der Squashverband
Niedersachsen e.V. berechtigt, die Fördergelder zurückzufordern.


Squashverband Niedersachsen e.V.
Vizepräsident Jugend
Tim Jäger


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Jugendförderung (Text als PDF)

 
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