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Geschrieben von Younos Rezay Moosavi
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Sonntag, 14. März 2010 |
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JUGENDARBEIT
ZAHLT SICH AUS - JETZT BONUSPUNKTE
SICHERN!!!!
Grundgedanke:
Die
Jugendarbeit der Vereine im Squashverband Niedersachsen soll sich
zukünftig
wieder
„Auszahlen". Ziel ist es, den Spielbetrieb sowie die
Jugendarbeit in
Niedersachsen
wieder attraktiver zu gestalten und auszubauen, damit auch
weiterhin
für den Nachwuchs im Squashsport gesorgt wird.
§1
- Budget Jugendförderung
Das
jährliche Budget wird seitens des Vorstandes bei Erstellung der
jährlichen
Etatplanung
berücksichtigt.
§2
- Teilnahme
Alle
angehörigen Squashvereine des Landesverbandes Niedersachsen können
sich
jederzeit im
Laufe eines Kalenderjahres für das Jugendförderungsprogramm
unter
Nennung des
Jugendwartes sowie der aktuellen Anzahl der Jugendlichen
anmelden.
§3
- Anmeldung
Die
Anmeldung erfolgt unter Anerkennung dieser Ordnung zur
Jugendförderung im
Squashverband
Niedersachsen e.V. an die Geschäftsstelle - siehe Anlage I.
§3
- Ermittelung des Förderbetrages
Jeder
Verein, der am Jugendförderprogramm des Squashverbandes
Niedersachsen
e.V.
teilnimmt und angemeldet ist, erhält für die Teilnahme am
Jugendspielbetrieb
Bonuspunkte
gemäß §4. Am Jahresende werden alle Bonuspunkte der
teilnehmenden
Vereine addiert und prozentual ins Verhältnis gesetzt.
Der
prozentuale
Anteil eines Vereins an den Gesamtpunkten, entspricht dann
dem
auszuzahlenden
Förderbeitrag - siehe Beispiel Anlage II.
§4
- Bonuspunkte
Die
Vergabe der Bonuspunkte an die teilnehmenden Vereine erfolgt nach
folgenden Kriterien:
4.1
Teilnahme an Jugendturnier: 1 Punkt pro Jugendlicher
4.2 Meldung
einer Jugendmannschaft: 5 Punkte pro Mannschaft
4.3
Ausrichtung eines Jugendranglistenturniers: 10 Punkte pro Turnier
4.4
Ausrichtung der Jugendeinzelmeisterschaf t: 15 Punkte
§5
Verwendung der Fördergelder
Die
seitens des Squashverbandes Niedersachsen ausgezahlten Förderbeträge
sind
ausschließlich
zur Förderung der Jugendarbeit seitens der Vereine zu verwenden.
$6
- Vorbehalt der Auszahlung
Die
Auszahlung der Fördergelder erfolgt vorbehaltlich der Verwendung
gemäß §5
der
Jugendförderung Squashverband Niedersachsen e.V. Auf Nachfrage
des
Squashverbandes
Niedersachsen e.V. sind seitens der beteiligten Vereine
entsprechende
Nachweise über die Verwendung der Gelder zu erbringen. Sollte
dieses
nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, ist der
Squashverband
Niedersachsen
e.V. berechtigt, die Fördergelder zurückzufordern.
Squashverband
Niedersachsen e.V.
Vizepräsident
Jugend
Tim Jäger
Jugendfördergelder
beantragen
Jugendförderung
(Text als PDF)
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