NEU: Gastspieler

INFORMATION 
Ab dem 1.1 sind Gastspieler möglich:
 
Der DSQV hat auf seiner Mitgliederversammlung den Weg freigemacht für das Spielen in einen weiteren Verband.

Beschränkung der Gastspielerregelung 
Mindestbeschränkungen für alle Landesverbände: 
a) Spielerinnen und Spieler dürfen nicht in Mannschaften eingesetzt werden, die in Konkurrenz zueinander treten könnten (z.B. in der Oberliga, da hier die Aufstiegsrunde zugehört). 
b) Spielerinnen und Spieler dürfen im gleichen Landesverband nicht in mehreren Vereinen der gleichen Ligaart (Senioren, Jugend, Herren, Damen, etc.) gemeldet oder eingesetzt werden.
 
D.h. man kann keine Ligaspieler für andere Vereine im selben Landesverband als Gastspieler melden, da es sich um die gleiche Ligaart (Herrenliga) handelt!
Pro Spieltag sind maximal zwei Gastspieler zulässig! 
Das Nachmelden von Gastspielern wird wie das bei den anderen Spielern geregelt:
Spielordnung 
§12
c) Spieler, die bisher in keiner Liga gemeldet sind, können in der Saison, jeweils zum 1., nachgemeldet werden. Eine Spielberechtigung besteht ab 01. des folgenden Monats. Die Spieler sind entsprechend ihrer Spielstärke unter Angabe der Liga, in der sie eingesetzt werden sollen, zu melden. Dabei gilt eine Einspruchsfrist innerhalb von 14 Tagen.
 

Die Gebühren für einen Gastspieler wird vorerst auf 10€ pro Saison festgelegt. Hier werden noch u.a. Gespräche mit dem LSB geführt.

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