Seit heute öffnen wieder die Fitnesscenter in Niedersachsen und nun hoffen wir das es langsam wieder bergauf geht. Dafür müssen aber die Grundsätze eingehalten werden. Der DSQV hat ein COVID-19 SCHUTZKONZEPT erarbeitet.
covid-19-schutzkonzept-fuer-squashanlagen
Diese Grundsätze sind:
1. Einhaltung der gesetzlich geltenden Hygieneregeln.
2. Social-Distancing (1,5 bis 2m Mindestabstand zwischen allen Personen; 20m2 Fläche pro Person; kein Körperkontakt)
3. Maximale Gruppengröße (Indoor) von fünf Personen gemäß aktuellen behördlichen Vorgaben. Wenn möglich gleiche Gruppenzusammensetzung und Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
Regeln für Spieler*innen
Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation bestätigt der*die Spieler*in gesund zu sein, keinen Kontakt zu Covid-19-Erkrankten gehabt zu haben und akzeptiert die folgenden Vorgaben:
• Sämtliche gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten werden (Distanz, Hygiene).
• Spielzeiten müssen im Voraus reserviert werden.
• Spieler*innen dürfen maximal 15 Minuten vor ihrer Spielzeit ins Center kommen.
• Spieler*innen bezahlen, wenn immer möglich bargeldlos.
• Die Spieler*innen nehmen ihre eigenen Bälle mit oder kaufen diese vor Ort.
• Auf das traditionelle „Shake-Hands“ ist zu verzichten.
• Spieler*innen müssen die Sportplätze unmittelbar nach der Spielzeit verlassen.
• Die Platzmöglichkeiten im Bistro / Sports Café sowie auch im Sportshop sind stark eingeschränkt. Der Aufenthalt ist nur erlaubt, wenn konsumiert wird.
• Wir bitten die Kundschaft, das Center spätestens nach 15 Minuten nach Beendigung der Spielzeit zu verlassen.
Regeln für Unterrichtende
Für die Trainer*innen gelten folgendes:
• Trainerstunden sind erlaubt. o Es sind maximal 2 Personen pro Court erlaubt. o Bei 2 Spielern*innen bedeutet das, dass der*die Trainer*in von außen oder von der Spielfeldseite aus unterrichtet.
• Die Kunden müssen über die neuen Verhaltensregeln informiert sein.
• Spielzeiten müssen vorgängig reserviert sein.
• Die Sportler*innen beachten die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln
• Der Minimalabstand von 2 Metern zwischen Trainer*in und der Spieler*innen wird jederzeit eingehalten.
• Spieler*innen dürfen maximal 15 Minuten vor der Stunde ins Center kommen.
• Spieler*innen müssen maximal 15 Minuten nach der Stunde das Center verlassen haben.
Das freie Spiel ist bis auf weiteres nicht erlaubt. Angepasste Spiel- und Übungsformen dürfen gespielt werden. Erlaubt sind Trainings allein (Solotraining) sowie Spiele und Übungen, bei welchen die Abstandsregelung von 2 m eingehalten werden kann. Mögliche Übungs- und Spielformen können unter folgendem Link, erstellt von Michael Müller (AusbildungsVerantwortlicher von Swiss Squash) angesehen werden: https://squashtraining.ch/spielformen-uebungen/?trglevel=5
Bis auf weiteres nicht erlaubt sind Spielformen und Übungen mit 3 oder mehr Personen auf dem Court. Diese Regeln gelten auch innerhalb von Familienmitgliedern oder in gleichem Haushalt lebenden Personen.