2G Regel nun auch in Niedersachsen

Die 2G-Zugangsbeschränkung gilt nun fast in allen, nicht-privaten Bereichen. Dazu gehören auch die Gastronomie, Sportstätten und somit die Squashanlagen. Unter die 2G-Regel fallen auch private Veranstaltungen, die in nicht-privaten Räumen abgehalten werden. Die 2G-Regel gilt jeweils für die Besucherinnen und Besucher.

Ausgenommen von der 2G-Regelsind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ujnd Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen (med. Kontraindikation, Personen in klinischen Studien). Diese Personen benötigen einen PoC-Antigen-Test und ein ärztliches Attest.

 

Share it