Mannschaftsmeldungen bis zum 1.Juli

Die Meldeformulare zu den kommenden SVN-Ligen wurden per Mail versandt.
Termin ist der 01.07 2023 für die Teams und der 15.07 für die Spielstärkenreihenfolge.

Wenn ihr Fragen habt, dann gerne bei Mathias Urban melden (0151-19648466)
Die Geschäftsstelle ist aktuell bis auf weiteres geschlossen!

Formulare zu den Meldung der Mannschaften zur Ligasaison_23-24 und der Spielstärkenreihenfolge zur Ligasaison_23-24

 

INFOS ZUR AUSSCHREIBUNG

Termine: Meldung der Anzahl der Mannschaften bis 01.07.2023
Nachmeldungen für Mannschaften möglich bis 15.07.23 (Einteilung in die unterste Liga)
Meldung der Spielstärkenreihenfolge bis 15.07.23
Spielgemeinschaften: Es besteht die Möglichkeit der Meldung von Spielgemeinschaften für die SVN-Ligen.
Spielgemeinschaften können von mehreren Vereinen gebildet werden. Spielgemeinschaften sind mit dem Formular „Vereinbarung über eine Spielgemeinschaft“ zu melden. Die Meldegebühr beträgt € 155,00

Formulare:
1. Meldung der Mannschaften:
Es werden alle Mannschaften bis zur Regionalliga gemeldet. Mannschaften zur Bundesliga werden nicht mitgemeldet.
Bitte unbedingt die zu ergänzenden Punkte beachten, wenn auf einen Platz in einer Liga verzichtet wird oder eine Mannschaft in einer höheren Liga eingeteilt werden soll. Das Formular ist zu vervollständigen mit Angaben über Heimanlage, Ansprechpartner und Fax/e-mail der Tabellenempfänger. Besonders zu beachten sind §§ 2 und 12 der Spielordnung.
2. Spielstärkenreihenfolge:
Das vorliegende Formular ist als Kopiervorlage zu benutzen. Für Damen-, Herren- und Jugendmannschaften ist jeweils ein eigenes Formular zu benutzen.
Die Spieler werden in der Reihenfolge ihrer Spielstärke gemeldet. Es werden alle Spieler gemeldet, auch die der Bundes- und Regionalligen. Bei jedem Spieler ist die Mannschaftszu-gehörigkeit anzugeben (s. Beispiel)
3. Vereinbarung über eine Spielgemeinschaft: Das Formular ist zu benutzen bei der Meldung einer Mannschaft, die aus Mitgliedern zweier Vereine bestehen. Diese Mannschaft wird ausschließlich mit diesem Formular gemeldet und erscheint nicht auf dem Mannschaftsmeldeformular der beteiligten Vereine.
4. Antrag auf Erteilung von Spielberechtigungen:
Nur für Spieler, die in der abgelaufenen Saison keine Spielberechtigung hatten. Die Angaben zu Name, Anschrift und Geburtsdatum sind vollständig zu machen. Auch Spieler, die früher schon einmal eine Spielberechtigung hatten, in der letzten Saison aber nicht, sind hier aufzuführen.
5. Antrag auf Genehmigung eines Spielerwechsels/Gastspieler:
Das Formular ist auszufüllen für alle Spieler, die bereits eine Spiellizenz haben und in der letzten Saison für einen anderen Verein gespielt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Verein dem SVN oder einem anderen Landesverband angehört Landesverbandsüber-greifende Spielerwechsel sind nur über die Geschäftsstelle abzuwickeln. Hier ist es besonders wichtig, das Formular vollständig auszufüllen und vom Spieler unterschreiben zu lassen. Zu beachten ist außerdem, dass bei Wechseln von Bundesligaspielern aus anderen LV’s eine Kostenerstattung fällig wird.
6. Antrag auf Spielverlegung:
Der Regelspieltag im Erwachsenenbereich ist Sonntag, 13.00 Uhr. Im gegenseitigen Ein-verständnis aller beteiligten Mannschaften kann der jeweilige Regelspieltag auch an einem anderen Tag durchgeführt werden.
Soll ein Spieltag auf einen anderen Termin verlegt werden, so muss das Einverständnis der beteiligten Vereine der Geschäftsstelle vorliegen. Der neue Termin muss spätestens 48Std nach dem Spieltag dem Ligaausschuss mitgeteilt werden Liegt kein Termin dem Ligaausschuss vor, legt dieser einen Termin fest.

Alle Formulare sind auch unter www.svn-online.de abzurufen und können auch per e-mail an die Geschäftsstelle versandt werden.

Spielball: Für alle Ligen ist der Dunlop Squashball (Doppel Gelb) vorgeschrieben.
Schiri-Lizenz: Ab Oberliga ist für alle Spieler eine gültige Schiedsrichterlizenz vorgeschrieben. Dies gilt
uneingeschränkt für Herren, bei Damen, Senioren und Jugend nur dann, wenn es unter der Oberliga noch weitere Ligen gibt. In den Ligen ist die Lizenz nicht mehr uneingeschränkt gültig und ist für ein Mannschaftsmitglied bei Heimspielen erforderlich. Die C-Lizenzen müssen nach vier Jahren verlängert werden.

Sonstiges:
1. Die meldenden Vereine erhalten über die vorläufige Ligaeinteilung Nachricht.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass das Spielen unter Alkoholeinfluss gemäß § 45.22 der Rechtsordnung als Vergehen, das dem Ansehen des Squashsports schadet, geahndet werden kann.
3. Verstöße gegen die Spielordnung und/oder §45 der Rechtsordnung müssen auf dem Ergebnisbogen (auch online auf www.squash-liga.com) vermerkt und von den Mannschaftsführern abgezeichnet werden.
4. Ergebnisbögen werden nicht mehr versandt. Sie sind auf der Internetseite des SVN abrufbar und müssen weiterhin ausgefüllt werden und bis zum Saisonende aufbewahrt werden. Ergebnisse werden in das Azzoro-System eingetragen.

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