Die neue SVN-Ranglistenordnung wurde verabschiedet! Ranglistenordnung_250223
Folgende Änderungen sind auswirkend:
§ 2
Spielberechtigung
1. Ranglistenwertungsturniere: liegt im Ermessen des Veranstalters.
2. Bei den SVN-Einzelmeisterschaften der Damen, Herren und Senioren sind grundsätzlich alle Spieler mit deutscher Staatsangehörigkeit spielberechtigt, die im Besitz einer gültigen Spiellizenz eines Mitgliedsvereines des SVN sind. Gastspieler aus anderen Landesverbänden sind Spielberechtigt. Ausländische Spieler, die an der SVN-Einzelmeisterschaft teilnehmen, müssen zum Meldeschluss mindestens drei Jahre eine gültige Deutsche Spielerlizenz haben.
3. Liga: lt. Spielordnung
4. Spielberechtigt in Herrenfelder sind auch Damen, sofern sie auch in einem Damenfeld gemeldet sind.( insofern es ein Damenfeld gibt )
5. Gastspieler werden in der Rangliste geführt
§ 4
Wertung
5. Gewertet werden:
– die SVN-Einzelmeisterschaft mit 3facher Wertung
– Turniere der Classic-Serie mit 2facher Wertung (DSQV-Ranglistenturniere mit SVN-Ranglistenwertung werden wie Turniere der Classic-Serie behandelt)
– Turniere der Challenge-Serie mit einfacher Wertung
– Vereinsmeisterschaften mit 0,7 Wertung (Jeder kann seine Vereinsmeistersranglisten für 2024 nachreichen)